Praxis
Heilpraktikerin
Katja Klinger


Mein Name ist Katja Klinger und ich bin Heilpraktikerin und Mikrobiomspezialistin mit dem Schwerpunkt Darmgesundheit und ganzheitliche Naturheilkunde.
Meine Arbeit heute ist eng mit meinem eigenen Weg verbunden. Denn bevor ich andere begleiten konnte, suchte ich selbst lange nach Antworten zum Thema (Reiz-)Darm.
Seit mehreren Jahren unterstütze ich nun Patientinnen und Patienten dabei, ihre Beschwerden im Magen-Darm-Bereich zu lindern und wieder mehr Lebensqualität zu gewinnen.
Ein zentraler Teil meiner Philosophie ist es, „über den Tellerrand hinauszublicken“ – den Menschen als Ganzes zu betrachten und Zusammenhänge zu erkennen. Besonders wichtig ist mir dabei, mir Zeit zu nehmen und wirklich zuzuhören.
Außerdem lege ich großen Wert auf eine sorgfältige Anamnese und eine individuelle, ganzheitliche Therapieplanung.
Kernstück meiner Arbeit ist eine umfangreiche Diagnostik, allem voran ein ausführlicher Anamnesebogen mit einem ganzheitlichen Blick und darauf folgendem Anamnesegespräch.
Das Auswerten Ihrer bereits vorausgegangenen Befunde, sowie körperliche Untersuchungsergebnisse können fundamentale Hinweise liefern. Dazu gehört auch ein Medikamentencheck, z.B. hinsichtlich Wechselwirkungen, Überdosierung, Notwendigkeit.
Wichtige Körpersyteme, wie z. B. Herz, Kreislauf, Stoffwechsel, Atmung, Hormone, sowie Ihre Ernährungsgewohnheiten werden dabei stets im Augen behalten.
Hintergründe evtl. psychosomatische Reaktionen im Sinne des
ganzheitlichen Blickwinkels werden ebenso mit einbezogen.
Es ist mir auch ein großes Anliegen, Ihnen Raum und Zeit zu geben um Ihre eigenen Ansichten und Meinungen zu besprechen, denn ich bin davon überzeugt,nur als Team kann man hier Probleme lösen.

Und so könnte Ihr persönlicher Therapiefahrplan aussehen
Ersttermin:
-
Anliegen-Klärung
-
ausführliche Anamnese
-
Untersuchung
-
erster Überblick über Ihre vorliegenden Befunde
-
vorausgegangene Therapien, Behandlungen und deren Ergebnisse
-
aktuelle Medikamente, Medikamentencheck
-
Nahrungsergänzungsmittel
-
Ihr Blickwinkel und Ihre Meinung sind wichtig
-
Je nach Art Ihrer Beschwerden könnten weitere Untersuchungsverfahren notwendig sein, Empfehlung bzgl. labordiagnostischer Verfahren (Speichel-/Urin-/Blut-/Stuhlanalysen)
Folgetermine:
-
Auswertung aller Ergebnisse vom Ersttermin
-
Besprechung der Auswertungsergebnisse
-
Erstellen eines Therapieplan, individuell auf Sie zugeschnitten
-
Besprechung des weiteren Vorgehens
-
Fragen und Antworten
-
Betreuung während der gesamten Behandlungsphase
-
kurzfristige Video - Sprechstunden
Gemeinsam für Ihren Erfolg
Naturheilpraxis Klinger

Ihre Heilpraktikerin
Katja Klinger
Kompetenzbereiche vereint!
In der Naturheilpraxis Klinger können sich Patienten einen enormen Vorteil zu nutze machen, denn unser Team besteht aus zwei Kompetenzbereichen, die sich in der Praxis schon oft bewährt haben.
Zum einen der Kompetenzbereich der Darmgesundheit, zum anderen der der Chiropraktik.
Diese Bereiche können sich bei den unterschiedlichsten Beschwerdebildern hervorragend ergänzen, z.B. bei jahre-/ jahrzentelangen Rückeneschwerden, deren Ursache nie gefunden wurde, kann ein fachübergreifender Blickwinkel für den Patienten von großem Vorteil sein.
Hier können Sie nicht nur 100% sondern 200% für sich nutzen.
Kostenübernahme
Kostenübernahme durch die Krankenkasse
Private Krankenkassen übernehmen die Kosten für Heilpraktiker Behandlungen, wenn die Behandlung durch einen Heilpraktiker Bestandteil des Vertrages ist. Die Abrechnung erfolgt nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH §85). Fragen Sie im Zweifelsfalldirekt bei Ihrer Versicherung nach.
Einige Gesetzliche Krankenkassen übernehmen teilweise die Kosten für Heilpraktiker Behandlungen. oder bieten Heilpraktiker Zusatzversicherungen an.
Verschiedene gesetzliche Krankenkassen sind zunehmend bereit, Heilpraktikerkosten teilweise zu übernehmen.
Im Zweifelsfall fragen Sie direkt bei Ihrer Versicherung nach.
Die IKK Südwest bietet eine Kostenübernahme für Heilpraktiker Behandlungen für insgesamt bis zu fünf Sitzungen, maximal bis zu einem Betrag in Höhe von 30 Euro je Sitzung je Versicherten und Kalenderjahr.