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Kosten / Honorar
Da die Erstattungssätze nach der GebüH (Jahr 1985 ) veraltet und nicht mehr kostendeckend sind, rechne ich in den meisten Fällen nach Zeit und auf Basis meines Stundensatzes ab.
Die aktuelle Gebühr beträgt für 45 Minuten 90,00 € (Stand 2025), jede weitere angefangene 15 Minuten werden mit 30,00 € berechnet, zuzüglich Verbrauchsmaterial. Die Sichtung und Auswertung mitgebrachter Unterlagen, Befunde, Medikamente auf Wechselwirkung prüfen, sowie das Ausarbeiten diverser, individueller Therapiepläne werden in 5-minütigen Zeiteinheiten abgerechnet.
Selbstverständlich erhalten Sie eine Rechnung/ Quittung, die Sie bei Ihrer Versicherung oder Beihilfe einreichen können. Orientiert an der GebüH, können die Beträge zum Teil über dem GebüH-Rahmen liegen (mit Steigerungssätzen bei angepaßtem Zeitaufwand). Diese werden nicht immer vollständig von den Versicherungen erstattet. Die Abrechnungssumme hängt vom Zeitaufwand und den angewendeten Therapieverfahren ab.
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